AGB
Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten grundsätzlich in der gesamten grafischen Industrie, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Urheber dieser Geschäftsbedingungen, auf die sich die Rechtssprechung im Präzendenzfall beruft, ist der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation (VISCOM).
Offerten
Die Preisangaben in den Offerten beziehen sich auf die Angaben im technischen Beschrieb. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen und Angaben erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 3 Monaten.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MWSt. In der Offerte oder Auftragsbestätigung nicht erwähnte Mehrkosten werden in der Rechnung separat aufgeführt.
Zahlungsbedingungen
Wenn in der Offerte oder der Auftragsbestätigung nichts anderes erwähnt wird, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung ohne Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang unser Eigentum. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung unserer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festgehalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb dreier Monate zur Verwendung gelangen, werden durch uns unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Art (Qualität) bei uns eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen unseren Betrieb verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so sind wir nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Drucker kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die FO-Fotorotar AG für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die FO-Fotorotar AG höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die FO-Fotorotar AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst an Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen der FO-Fotorotar AG richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber uns zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgten unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die durch uns erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben unser Eigentum. Sofern nichts anderes vereinbart, erwirbt der Besteller mit dem Bezahlen der Rechnung lediglich das Endprodukt.
Mehraufwand
Vom Besteller oder von dessen beauftragten Vermittlern gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (vom Kunden ausgelöste nachträgliche Textänderungen, Retouchen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich verrechnet.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnitt- und Falzgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten.
Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller geliefertes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist der FO-Fotorotar AG frei Haus zu liefern. Der produktionsnotwendige Zuschuss muss mitgeliefert werden. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.
Lieferung, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz (Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen, sofern in der Offerte nicht anders erwähnt (Ausnahmen bilden Kleinst- und Kleinaufträge). Davon abweichende Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
Mängelrügen
Die von uns gelieferten Waren sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.
Haftungsbeschränkungen
Der FO-Fotorotar AG übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, Terminverzögerungen oder Missverständnissen wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.
Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger oder Modem), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die FO-Fotorotar AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von uns nicht übernommen. Unsere Haftung beschränkt sich auf von uns verursachte Fehler.
Datenspeicherung
Sämtliche durch uns verarbeitete Daten bleiben bei uns 2 Jahre gespeichert, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ausgenommen sind Aufträge, deren Nachdruck unwahrscheinlich ist. Die Daten stehen dem Kunden in der druckreifen Form zur Verfügung. Allfällige Kosten für die erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden verrechnet.
Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die FO-Fotorotar AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet, so trägt der Besteller das volle Risiko.
Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge, Fotolithos, Nutzenfilme, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge) besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Egg oder Zürich. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte von Zürich zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.
Zürich, Februar 2010